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Umsetzung der Sorgfaltspflicht nach § 6 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

1. Präambel

Im Leitbild der Immanuel Albertinen Diakonie verpflichten wir uns dazu, Nächstenliebe zu praktizieren, Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und diakonisches Handeln mit dem Streben nach Wirtschaftlichkeit zu verbinden. An dem Erreichen dieser Ziele arbeiten wir gemeinsam Hand in Hand. Als Immanuel Albertinen Diakonie sind wir uns darum der Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichten wir uns, Menschenrechte in den eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen bei der Abhilfe zu unterstützen.

Wir bekennen uns zu und richten unser unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus. Wir setzen die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“) um.

Für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung und die Einhaltung der Menschenrechte zeichnen die Konzerngeschäftsführung und die Geschäftsführungen der Einzelgesellschaften in der Immanuel Albertinen Diakonie verantwortlich. Darüber hinaus verstehen wir die Einhaltung und Beachtung der Menschenrechte in unserem Tun als gesamtunternehmerische Aufgabe und fordern die Unterstützung dieses Ziels von jeder und jedem Einzelnen – im Rahmen seiner Möglichkeiten – ein. Auf operativer Ebene stehen insbesondere die Führungskräfte dafür ein, die Rechte jeder und jedes Einzelnen – unabhängig davon, ob Mitarbeiterin oder Mitarbeiter, Patientin oder Patient, Bewohnerinnen und Bewohner, Klientinnen und Klienten, Kundinnen und Kunden oder sonstiger Dritter – zu respektieren und wo erforderlich zu verteidigen. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Bereich unseres Unternehmens sich über die eigene Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und ihre alltägliche Umsetzung im Klaren ist.

2. Internationale menschenrechtliche Referenzen

Wir sind uns unserer besonderen Verantwortung für Mitarbeitende, Kundinnen, Geschäftspartner und die Gesellschaft bewusst und bekennen uns zur Einhaltung und Förderung grundlegender Rechte, die dem Schutze dieser dienen. Dieses Bekenntnis gilt für unsere eigene Geschäftstätigkeit und richtet sich zugleich auch an unsere Geschäftspartner in den Liefer- und Wertschöpfungsketten.

Wir bekennen uns insbesondere zu den Prinzipien der nachfolgenden international anerkannten menschenrechtlichen Rahmenwerke und Standards:

Unserem Leitbild entsprechend fühlen wir uns verpflichtet, eine Organisationskultur zu entwickeln, in der die Unterstützung international anerkannter Menschenrechte gewährleistet ist und jede Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen vermieden wird. Wir fördern außerdem das Bewusstsein für die Menschenrechte und deren Achtung entlang unserer Wertschöpfungskette, auch durch Vertragsklauseln.

3. Relevante Menschenrechtsthemen und potenziell betroffene Personengruppen

Wir erkennen an, dass unsere Geschäftsaktivitäten und globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen können. In den folgenden Themenfeldern sehen wir als Immanuel Albertinen Diakonie die größten Risiken negativer Auswirkungen auf Menschen, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit ihren Geschäftsaktivitäten und in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten stehen können:

Innerhalb der betroffenen Personengruppen gibt es Personen, die einem höheren Risiko nachteiliger menschenrechtlicher und umweltbezogener Auswirkungen unterliegen. Diese potenziell Betroffenen nehmen innerhalb der Sorgfaltsprozesse eine gesonderte Stellung ein. Hierbei handelt es sich um Personengruppen, die besondere Bedürfnisse haben, gesellschaftlich ausgegrenzt werden oder denen es schwerfällt, ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. Diese besonders gefährdeten Personengruppen sind:

Unsere Lieferanten wurden über unsere Standards informiert. Gleichzeitig haben wir unseren Lieferanten unsere Erwartung mitgeteilt, dass sie sich zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung und Einhaltung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben.

Unsere Überwachungsprozesse überprüfen wir fortlaufend und arbeiten daran, sie noch wirksamer zu gestalten. Stellen wir fest, dass unsere Standards nicht eingehalten werden, fordern wir von unseren Lieferanten die Umsetzung geeignete Korrekturmaßnahmen als Bedingung für eine weitere Zusammenarbeit.

4. Maßnahmen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten

Unser Ziel ist die Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage durch ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Management der Liefer- und Wertschöpfungsketten. Wir verpflichten alle unsere Lieferanten, die Grundsatzerklärung einzuhalten. Dies gilt sowohl für bestehende Lieferanten als auch für zukünftige, neue Geschäftspartner. Wir kommen unseren menschenrechts- und umweltbezogenen Verpflichtungen aus dieser Grundsatzerklärung mit folgenden Maßnahmen nach:

a) Risikoanalyse

Zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards und nationaler Gesetze führen wir eine angemessene Sorgfaltspflicht-Prüfung der Menschenrechte durch, um potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte in unseren Geschäftsaktivitäten und unseren Lieferketten zu identifizieren, zu bewerten und zu adressieren. Dazu verschaffen wir uns einen Überblick über die eigenen Beschaffungsprozesse, die Struktur der unmittelbaren Zulieferer sowie die wichtigsten Personengruppen, die von der Geschäftstätigkeit unseres Unternehmens betroffen sind. Den Beschaffungsbereichen werden dann die ermittelten Risiken zugeordnet, die eine Gefährdung der Menschenrechte darstellen könnten. Diese werden einem Prüfprozess unterzogen. Es wird eine Priorisierung nach einem definierten Kriterienkatalog vorgenommen.

b) Wirksamkeitskontrolle

Wir werden zukünftig mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen überprüfen, wie wirkungsvoll die Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen sind.

c) Beschwerdemechanismus

Wir lehnen jede Form von Menschenrechtsverletzungen ab. Für uns ist daher ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagement ein wichtiger Bestandteil unserer Beschaffungsprozesse. Wir erweitern daher das bestehende betriebliche Beschwerdemanagement um die Sorgfaltspflichten aus dem LkSG.

d) Prävention und Abhilfe

Die Risikoanalyse wird ergänzt durch angemessene und wirksame Präventionsmaßnahmen. Die tägliche Führung und Überwachung der Menschenrechtspolitik obliegt dem Geschäftsbereich Compliance. Er koordiniert die Aktivitäten, setzt Prioritäten und leitet die unternehmensweiten Bemühungen der Immanuel Albertinen Diakonie zur Achtung der Menschenrechte.

Wir ermutigen alle Interessensgruppen, ihre Bedenken in Bezug auf Aktivitäten und vermutete Verstöße gegen gesetzliche Richtlinien einschließlich dieser Erklärung zu äußern. Mitteilende haben – sofern sie in gutem Glauben handeln – keine Repressionen zu befürchten. Unsere Geschäftspartner und Dritte haben die Möglichkeit, über die E-Mail-Adresse compliance@immanuelalbertinen.de, die Compliance-Hotline oder Webformulare unter dem Navigationspunkt „Meldestelle“ auf allen Webseiten der Immanuel Albertinen Diakonie potenzielle Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten zu melden.

zur Meldestelle

Falls der Verdacht besteht, dass unsere Geschäftsaktivitäten Menschenrechtsverletzungen verursachen oder zu diesen beitragen, werden wir die vorgebrachten Bedenken untersuchen, aufgreifen, darauf reagieren und angemessene Korrekturmaßnahmen ergreifen. Wir verpflichten unsere Lieferanten zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen und in einem angemessenen Zeitrahmen vollumfänglich zu kooperieren. Wo nötig werden unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter oder möglicher Verletzungen ergriffen. Je nach Schwere der Verletzung behalten wir uns im Zusammenhang mit unseren Lieferanten angemessene Reaktionen vor. In Fällen, in denen Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter oder möglicher Verletzungen nicht ergriffen werden, sind wir berechtigt, die Geschäftsbeziehungen aufzukündigen.

Wir prüfen kontinuierlich, in welchen Geschäftsbereichen und Handlungssituationen ein Risiko der Verletzung von Menschenrechten bestehen könnte. Neben der internen Analyse von potenziellen Risiken werden wir bei der Überprüfung des eigenen Handelns und möglicher Auswirkungen auf die Menschenrechte auch von externen Experten unterstützt. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse entwickeln wir Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte stetig weiter mit dem Ziel, den selbst gesteckten Erwartungen und hohen ethischen Standards zu entsprechen.

Über die Umsetzung und Weiterentwicklung informiert die Immanuel Albertinen Diakonie ab dem Jahr 2024 für das Geschäftsjahr 2023 in einem regelmäßig erscheinenden Bericht.

e) Festlegung von Grenzen und Menschenrechtsprioritäten

Eine besondere Herausforderung für jedes Unternehmen besteht darin, die Verantwortung abzugrenzen. Wir wissen, dass es für uns als Immanuel Albertinen Diakonie schwierig bis unmöglich ist, individuelle Rechte und Freiheiten breiter in der Gesellschaft zu verankern, als in den bisherigen, oben aufgeführten Rahmenwerken bereits beschrieben. Wir glauben aber, dass wir andere in dieser Richtung positiv beeinflussen können, indem wir mit gutem Beispiel vorangehen.

f) Interne Kommunikation

Wir werden diese Richtlinie weiter kommunizieren und unsere Mitarbeitenden und Geschäftspartnerinnen sensibilisieren und informieren. Mitarbeitende und Führungskräfte werden bezüglich der Grundsatzerklärung zu Menschenrechten geschult. Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen und Geschäftspartnern spezifische Schulungen zu Menschenrechtsthemen an.