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Studientag

Pro Arbeitstag steht den Studierenden 2 Stunden Studierzeit zu, d. h. pro Woche 1 Studientag, wenn 4 Tage gearbeitet wurden. In Wochen mit Feiertagen sind die fehlenden Studierzeiten in Absprache herauszuarbeiten, so dass auch hier ein Studientag genommen werden kann. Die einzelnen Studientage bitte mit der jeweiligen Oberärztin bzw. dem Oberarzt abstimmen und dem Sekretariat der Fachabteilung mitteilen.

30 Fehltage

Innerhalb des gesamten PJ werden gemäß § 3 Abs. 3 der ÄApprO 30 Arbeitstage (dies entspricht 6 Wochen) auf die Ausbildung im PJ angerechnet. Hierzu zählen Urlaub, Krankheit, Erziehungszeiten etc. Die Fehltage können grundsätzlich frei, aber auch als Block am Ende des PJ gewählt werden. Diese müssen dem Sekretariat der jeweiligen Fachabteilung zeitnah, bei Krankheit vor Dienstbeginn, mitgeteilt werden. Hierbei ist zu beachten, dass maximal 20 Fehltage pro Tertial  und 10 Tage pro Quartal genommen werden dürfen. Werden die 30 Fehltage am Ende des PJ überschritten, kann keine Zulassung zum letzten Staatsexamen vom Landesprüfungsamt erteilt werden. Die Studierenden sind eigenverantwortlich für die Einhaltung dieser Vorschrift zuständig!

Kongressteilnahme

Dies ist nicht automatisch freigestellte Zeit. Für Weiterbildungen außer Haus müssen Studientage verwendet werden. Bei mehreren Tagen muss ein Gespräch mit der lehrverantwortlichen Chefärztin bzw. dem Chefarzt erfolgen.

Krankheit

Zu Beginn des ersten Krankheitstages ist das Sekretariat der jeweiligen Fachabteilung, der Lehrkoordination und die ärztliche Stationsleitung vor Dienstbeginn zu informieren. Krankheitstage sowie unentschuldigte Fehltage werden von den 30 Fehltagen abgezogen.

Logbücher

Für das Führen der Logbücher sind die Studierenden verantwortlich. Bei Bedarf können Ihnen diese als PDF zugesandt werden. Dazu setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat des PJ-Büro der MHB in Verbindung.

Kleiderordnung /Aufbewahrung

Das Tragen von Funktionskleidung aus dem OP-Bereich oder des Intensivbereiches im Gelände sind nicht erlaubt. Beim Verlassen des OP ́s oder der ITS muss auf „normale“ Funktionskleidung gewechselt werden.
In der Cafeteria ist bei den Mahlzeiten der Kittel auszuziehen. Diesen jedoch nicht über die Stuhllehne hängen! Stethoskop und Telefone sind Keimträger. Neben dem Verstauen des Stethoskops in der Tasche, sollten dieses und das Telefon regelmäßig desinfiziert werden. Sie haben die Möglichkeit, sich in den einzelnen Abteilungen umzuziehen. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dort keine Wertsachen aufzubewahren sind. 

Verhalten der Studierenden im PJ

Aktives Nachfragen! Die Studentinnen und Studenten sollten während der Zeit des Praktischen Jahres die Möglichkeit nutzen, Fragen zu stellen.

Auf Station

Blutabnahmen (bis zu ca. eine Stunde tgl.) über die Visite hinaus sind nicht sinnvoll, da die Teilnahme der PJ-Studentin oder des PJ-Studenten an der Visite gewährleistet sein muss.

Was dürfen ein PJ-Studierende NICHT

Ziel

Am Ende des praktischen Jahres sollen Sie in der Lage sein, selbstständig als Arzt oder Ärztin arbeiten zu können. Dazu benötigen Sie die fachliche Qualifikation aber auch die persönliche Eignung. Wir wollen Sie in diesem Jahr auch besonders im Umgang mit den Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen und den Berufsgruppen Ihres Teams schulen und Ihnen damit auch die notwendigen kommunikativen und sozialen Fähigkeiten vermitteln.

 

Weitere Informationen: